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Für den Erhalt bäuerlicher Landwirtschaft in Südbaden, Teil 2

Zum 9-Punkt-Plan des BLHV: Gewinnglättung, Berufsmäßigkeitsprüfung und Förderung der Rinderhaltung

von Rainer Bank, 6. März 2024 Der 9-Punkte-Plan des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) greift die aktuelle Stimmung in der Landwirtschaft auf und bietet der Politik Lösungsansätze an, damit landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland eine Zukunft haben. Die Forderungen des 9-Punkte-Plans werden in diesem und zwei weiteren Beiträgen detailliert vorgestellt.
Zum 9-Punkt-Plan des BLHV: Gewinnglättung, Berufsmäßigkeitsprüfung und Förderung der Rinderhaltung
Ziel des 9-Punkte-Plans: die Vielfalt unserer badischen bäuerlichen Landwirtschaft erhalten

Gewinnglättung beibehalten und Risikorücklage einführen

Dass die Arbeit in und mit der Natur sehr risikobehaftet ist, das wussten schon unsere Vorfahren. Nicht umsonst ist die Bauernweisheit überliefert, dass ein gesunder Landwirtschaftsbetrieb drei Ernten bevorratet haben sollte: eine Ernte auf dem Feld, eine in der Scheune und eine auf dem Konto.

Weil die Ernteerträge wetterbedingt schwanken, hatte der Fiskus bisher eine sogenannte Gewinnglättung über einen Zeitraum von drei Jahren ermöglicht. Faktisch konnten bisher hohe Betriebsgewinne innerhalb von drei Jahren mit niedrigen Betriebsergebnissen kumuliert werden. Diese Gewinnglättung sollte im Rahmen der Haushaltskonsolidierung einkassiert werden. Der 9-Punkte-Plan des BLHV sieht vor, diesen Beschluss zurückzunehmen und die Gewinnglättung beizubehalten.

Weiter sieht der 9-Punkte-Plan vor, im Rahmen einer berufsständischen Versorgung Risikoausgleichsrücklagen einzuführen. Ähnlich einer Bevorratung von Lebens- oder Futtermitteln für schlechtere Zeiten könnten die Landwirte in wirtschaftlich erfolgreichen Jahren den zu versteuernden Überschuss parken, um ihn später in schlechteren Zeiten steuermindernd auflösen zu können. Gerade in den aktuellen Zeiten mit Wetterextremen und starken Schwankungen der Verkaufserlöse in einem weitgehend liberalisierten internationalen Agrarhandel wäre dies eine sinnvolle Möglichkeit, die Landwirtschaftsbetriebe resilienter zu machen. Bisher musste oft die öffentliche Hand mit Steuergeldern eingreifen, wenn Marktverwerfungen oder Dürresommer die Existenz der Landwirte bedrohten. Mit einer Risikorücklage könnte dies künftig unterbleiben.

Vereinfachung der Berufsmäßigkeitsprüfung

In einem liberalisierten Agrarmarkt innerhalb der EU und weltweiten Freihandelsabkommen können die deutschen Landwirte ihre gestiegenen Lohn- und Produktionskosten nicht eins zu eins auf ihre Produkte umlegen, wenn diese nicht Gefahr laufen sollen, nicht mehr gekauft zu werden, weil z.B. spanische Erdbeeren billiger sind als jene vom Kaiserstuhl. Besonders lohnintensive Betriebe mit dem Anbau von Gemüse, Obst oder Wein sind hier im Nachteil gegenüber ihren Berufskollegen in den südlichen Ländern, in denen der gesetzliche Mindestlohn oftmals nicht mal der Hälfte des deutschen Mindestlohnes entspricht. Ein branchenspezifischer Mindestlohn könnte hier ausgleichend wirken, ebenso wäre es sinnvoll, eine Vereinfachung der Berufsmäßigkeitsprüfung in der Sozialversicherung einzuführen. Wer nur kurzfristig als Saisonarbeitskraft auf einem Landwirtschaftsbetrieb beschäftigt ist und mit seinem Jahresverdienst unter der errechneten Minijob-Grenze von 6.456 €, was 12 x 538 € entspricht, bleibt, sollte gemäß des 9-Punkte-Plans des BLHV als nicht berufsmäßig tätig und damit als sozialversicherungsfrei eingestuft werden können.

Maximale AFP-Förderung für rinderhaltende Betriebe

Durch das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) wurden schon bisher Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter gefördert. Damit gemeint sind der Neu- oder Umbau von Ställen für mehr Tierwohl oder die Anschaffung von Maschinen, sofern sie zu reduzierten Umweltbelastungen beitragen. In den Genuss des AFPs können Landwirte und Landwirtinnen aber nur kommen, wenn ihre Betriebe eine förderfähige Mindestgröße aufweisen und weitere strenge Auflagen erfüllt werden. Oftmals wird eine Vergrößerung der Tierhaltung vorausgesetzt, damit sie überhaupt in den Genuss des AFPs kommen können.

Der 9-Punkte-Plan sieht vor, dass gerade für kleinere Betriebe oder jene, die ihren Stall zum Wohle ihrer Tiere modernisieren wollen, ohne mehr Tiere zu halten, eine maximale Förderung möglich sein sollte. Insbesondere die kleineren Bauernhöfe im Schwarzwald leisten mit dem Halten von Rindern einen wertvollen Betrag für die Offenhaltung der Landschaft. Die grünlandbasierte Rinderhaltung produziert Milch und Fleisch aus Gras, Grassilage und Heu – aus Futtermitteln, die einen menschlichen Magen vor unlösbare Probleme stellen. Der Erhalt des Grünlandes durch Rinderhaltung ist der regionale Beitrag zur CO2-Reduzierung und zu mehr Klimaschutz. Ebenso ist das Halten von Rindern ein regionaltypisches Merkmal unseres Schwarzwaldes: ein Garant für die so oft gepriesene Lebensqualität unserer Region und eine Notwendigkeit für einen erfolgreichen Tourismus.

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