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Mitte Dezember vergangenen Jahres unterschrieben 139 namhafte Organisationen und Verbände aus Landwirtschaft, Naturschutz und Saatgutproduktion das Positionspapier „Keine Deregulierung neuer Gentechnikverfahren – Recht auf gentechnikfreie Erzeugung, Wahlfreiheit und Vorsorgeprinzip sichern!“. Darin forderten sie die Bundesregierung und das Europäische Parlament auf, „den Vorschlag der EU-Kommission zur Deregulierung von neuen Gentechnikverfahren abzulehnen.“ Gentechnik müsse weiterhin konsequent nach dem EU-Gentechnikgesetz und im Sinne des Vorsorgeprinzips reguliert werden. (MLK berichtete: Droht das Ende von gentechnikfreier Erzeugung und Ernährung?).
„Fatal für die ökologische und konventionelle Land- und Lebensmittelwirtschaft“
Entgegen der Proteste entschied sich nach der EU-Kommission am 7.2.2024 jedoch auch das EU-Parlament für eine Aufweichung der Gentechnikregelungen. Das bedeutet, dass Pflanzen, deren Genom durch gentechnische Verfahren verändert wurden, in Zukunft nicht mehr auf ihr Risiko geprüft werden sollen und sie müssen nur noch eingeschränkt rückverfolgbar sein, so der Wille der Parlamentarier. Für entstandene Schäden soll keine Haftung mehr bestehen. „Die Aufweichung dieser Regelungen […] ist nicht nur bei Verbraucher*innen unerwünscht, sondern auch für die ökologische und konventionelle Land- und Lebensmittelwirtschaft fatal. Ein Schutz gegen Verunreinigungen wäre damit nicht mehr vorgesehen. Maßnahmen, die Koexistenz absichern würden, sollen nicht mehr vorgegeben sein. Auch regionale oder nationale Verbote von GVO (Gentechnisch veränderte Organismen) wären nicht mehr erlaubt“, schreibt dazu der BUND in seinem Kommentar.
Weiterhin: Kennzeichnung der Produkte
Das Parlament stimmte jedoch entgegen der Empfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses dafür, dass weiterhin Produkte der Neuen Gentechnik entlang der gesamten Wertschöpfungskette gekennzeichnet werden müssen, das heißt vom Saatgut bis zur fertigen Ware im Supermarkt. Wie die Lebensmittel, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen enthalten sind, künftig gekennzeichnet werden müssen, ist jedoch noch offen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Zustimmung des EU-Parlaments zu einer Deregulierung der sogenannten Neuen Züchtungsmethoden, aber auch, dass gegen die Möglichkeit gestimmt wurde, Pflanzensorten patentieren zu lassen, die mit Hilfe der neuen Techniken gezüchtet werden. So sagte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken: „Der Berufsstand ist dringend auf viele innovative Züchtungsunternehmen angewiesen, welche sich frei von juristischen Patentstreitigkeiten darauf konzentrieren sollten, weiterhin ein breites Fruchtartenspektrum anzubieten.“
Blick über die EU-Grenzen
Gentechnik in der Landwirtschaft ist ein Thema, das nicht nur Europa beschäftigt. In Mexiko zum Beispiel hat der Beschluss der Regierung, schrittweise den Einsatz von Glyphosat und genetisch verändertem Mais in Tortillas zu verbieten, zu Streit im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen den USA, Mexiko und Kanada geführt. Die US-Regierung fordert, die Verordnung abzulehnen, Mexiko wiederum fordert Beweise, dass aus den USA importierter GVO-Mais sicher für den Verzehr sei. Weltweit formieren sich Protestbewegungen von Bürgern, Landwirten und anderen Gemeinschaften gegen die unbedachte Einführung von GVO. Die Bewegung Navdanya International zum Beispiel hat deshalb zusammen mit anderen Organisationen die „Gemeinsame Erklärung zur Verteidigung unserer biologischen Vielfalt, Saatgut- & Ernährungsfreiheit“ ins Leben gerufen, eine Erklärung, die in verschiedenste Sprachen übersetzt wurde und von jedem unterschrieben werden kann. Sie ist auch auf Deutsch verfügbar.
Wie geht es auf EU-Ebene weiter?
Während sich das Parlament für den Vorschlag der EU-Kommission aussprach, bekam er im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) keine qualifizierte Mehrheit. Ohne eine gemeinsame Position des Ministerrats fehlt jedoch die Voraussetzung für mögliche Verhandlungen mit dem EU-Parlament und der Kommission im sogenannten Trilog. Damit ist es möglich, dass die geplante Neue Gentechnik (NGT)-Verordnung vor der Europawahl im Juni nicht mehr verabschiedet wird.
Gut zu wissen: Als Trilog bezeichnet werden Verhandlungstreffen zwischen den Organen, die an der EU-Gesetzgebung beteiligt sind, also zwischen Kommission, Parlament und Ministerrat. Mit der Kommission als Vermittler ist das Ziel des Trilogs, eine rasche politische Einigung zwischen Europäischem Parlament (EP) und Ministerrat zu einem Gesetzesvorschlag herbeizuführen.