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Politik & Landwirtschaft: Hintergründe zur Debatte

Streichung der Agrardiesel-Subventionen bringt uns Bauern in Bewegung

von Rainer Bank, 18. Dezember 2023 Laut Medienberichten hat sich die Ampel-Koalition in Berlin auf eine Streichung der Agrardieselvergütung ab 2024 geeinigt. Darüber hinaus soll auch noch die KFZ-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge fallen – beides würde die deutsche Landwirtschaft rund 600 Millionen Euro kosten, rechnet das Bundeslandwirtschaftsministerium vor. Vor allem mittlere und kleine Betriebe bangen darum, im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben.
Streichung der Agrardiesel-Subventionen bringt uns Bauern in Bewegung
Heuwerbung auf dem Bregghof bei Bräunlingen - Schwarzwaldmilch Heumilch Lieferant. Foto: Christoph Duepper

Historischer Hintergrund: vom Gasölverbilligungsgesetz zum Agrardieselgesetz

Im Rahmen des Landwirtschafts-Gasölverbilligungsgesetzes von 22. Dezember 1967 wurde die Gasölverbilligung für die Landwirtschaft eingeführt. Ein Landwirt konnte sich nach Ablauf eines Kalenderjahres auf Antrag einen Teil seiner gezahlten Mineralölsteuer über das zuständige Landwirtschaftsamt zurückerstatten lassen.

Historisch bedingt lag der Anteil der kleinen und mittleren Landwirtschaftsbetriebe im damaligen Westdeutschland höher als im europäischen Ausland. Nach der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), später Europäische Gemeinschaft (EG), heute EU, waren die Zölle zwischen den Mitgliedsländern sukzessive abgebaut worden. Ein deutscher Landwirt konkurrierte nun z.B. mit seinem französischen oder britischen Kollegen, welcher seine Agrarerzeugnisse aufgrund seiner optimaleren Betriebsstruktur kostengünstiger anbieten konnte. Zur Kompensation der Nachteile durch die Internationalisierung des Agrarmarktes für die deutschen Bauern hatte man die Gasölverbilligung geschaffen.

Von Zeit zu Zeit immer mal wieder weckte dieses Gesetz die Begehrlichkeiten von Bundesfinanzministerien, um Haushaltslöcher im Bundesetat zu stopfen. So stand die Gasölverbilligung unter der ab 1998 von SPD und Grünen geführten Bundesregierung schon beinahe vor dem Aus. Letztlich einigte man sich auf das neue Agrardieselgesetz, welches seit 01. Januar 2002 in Kraft ist. Pro je 1.000 l in der Landbewirtschaftung verbrauchtem Dieseltreibstoff wurden den deutschen Landwirten auf Antrag bei der Zollverwaltung 214,80 Euro von der Mineralölsteuer zurückerstattet.

Zum Antragsjahr 2005 hatte man in Berlin einen Selbstbehalt von 350 Euro und eine Bagatellgrenze von 50 Euro eingeführt. Ein Landwirt musste nun über 1.627 l Diesel verbrauchen, damit er überhaupt antragsberechtigt war. Ein Tritt ans Schienbein der vielen kleinen und grünlandbetonten Landwirtschaftsbetriebe im Schwarzwald. Gleichzeitig wurde die Antragsberechtigung auf maximal 10.000 l verbrauchten Dieselkraftstoff begrenzt. Zwischen 2008 und 2016 wurde diese Begrenzung wieder aufgehoben. Als Grund hatte man die schwierigen Rahmenbedingungen in der Finanzkrise angeführt.

Von der Einführung der Gasölverbilligung und der späteren Agrardieselvergütung profitierte die deutsche Landwirtschaft nur bedingt. Im europäischen Ausland wurden fast zeitgleich ebenfalls Steuererleichterungen für den landwirtschaftlichen Kraftstoffverbrauch eingeführt. In Frankreich wurde den dortigen Landwirten sogar das Betanken ihrer Traktoren mit dem wesentlich billigeren Heizöl gestattet.

Der Getreidetransport ist aud dem Rainhof Gündlingen vorbereitet. Foto: Christoph Duepper
Der Getreidetransport ist aud dem Rainhof Gündlingen vorbereitet. Foto: Christoph Duepper

Konkurrenzfähigkeit trotz zusätzlicher finanzieller Belastungen?

Das Streichen der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge würde den jährlichen Unterhalt für einen Traktor mittlerer Größe um knapp 600 Euro verteuern. Für einen Mähdrescher oder sonstige Erntemaschinen, die in unseren Breiten zum Einsatz kommen, kann sich der zusätzliche finanzielle Aufwand schnell um 1.000 Euro erhöhen. Ein finanzieller Mehraufwand für Erntemaschinen, welche nur wenige Wochen im Einsatz sind und die überwiegende Zeit im Jahr abgestellt in einer Maschinenhalle verbringen.

Im Gegensatz zu PKWs und den schwereren Brummis werden Traktoren überwiegend zur Feld- und Grünlandbewirtschaftung eingesetzt und tragen anteilig deutlich weniger zum Straßenverschleiß bei als ein LKW. Gewerbliche Unternehmen, wie Biogasanlagenbetreiber, welche die Straßeninfrastruktur stärker beanspruchen, waren bisher schon von der KFZ-Steuerbefreiung ausgenommen, so dass hier gar kein Handlungsbedarf bestünde.

Gleichzeitig soll die CO²-Steuer von 30 Euro je Tonne ab 2024 auf 45 Euro und bis 2027 auf gar 85 Euro angehoben werden. Die Kosten des Einsatzes von Dieselkraftstoff erhöhen sich somit ab 01. Januar 2024 um 4,3 Cent je Liter.

Ebenso beschlossen ist die Erhöhung des Mindestlohnes in mehreren Stufen über die derzeit üblichen 12 Euro pro Stunde hinaus. Für die hiesigen personalintensiven Gemüse- und Obstbaubetriebe und Direktvermarkter eine weitere Herausforderung im Spannungsfeld zwischen den gestiegenen Produktionskosten und der allgemeinen Kaufzurückhaltung der Konsumenten.

Ob sich die Konsumenten, welche selbst seit einiger Zeit mit gestiegenen Lebenshaltungskosten und der Geldentwertung konfrontiert sind, mit der hiesigen Landwirtschaft solidarisieren werden und trotzdem dem heimischen Produkt gegenüber dem günstigeren Agrarimport aus dem Ausland den Vorzug geben werden, bleibt fraglich.

Der heimischen Landwirtschaft, welche Ernährungssicherheit und Pflege der hiesigen Kulturlandwirtschaft garantiert, dürften frostige und ungemütliche Zeiten bevorstehen.

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