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Die Vereinbarung zwischen Europäischem Parlament und dem Rat muss noch formal bestätigt werden, bevor sie Gesetz wird. Konkret sieht der vorläufige Entwurf vor, dass NGT-Pflanzen der Kategorie 1, also Pflanzen, deren Erbgut mittels Methoden wie CRISPR/Cas („Genschere“) gezielt modifiziert wurden, die aber auch auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtung entstehen könnten, von den meisten Anforderungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) befreit werden sollen. Andere NGT-Pflanzen, die nur mittels Neuer genomischer Techniken erzeugt werden, bleiben strenger reguliert. Aktuell (Stand: 20.2.2026) soll die gesetzliche Abstimmung im Europäischen Parlament am 9. März 2026 stattfinden. Sollte das Parlament den im Trilog ausgehandelten Text in der geplanten Form annehmen, würde die neue NGT-Verordnung am 29. März 2026 in Kraft treten und zwei Jahre später, also 2028, tatsächlich Anwendung finden.
Diese neue Rechtslage markiert einen klaren Bruch mit dem bisherigen EU-Vorsorgeprinzip, das Gentechnik umfassend regulierte und für Verbraucherinnen und Verbraucher bestmögliche Transparenz gewährleisten sollte. Denn mit dieser Änderung würde die Risikoprüfung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 gänzlich entfallen.
Was sagt die deutsche Bundesregierung dazu?
In Deutschland wird unterschiedlich über die EU-Reform diskutiert. Da innerhalb der Koalition kein Konsens besteht, kann die Bundesregierung auf EU-Ebene nicht zustimmen. Zwei Positionen stehen sich innerhalb des Kabinetts entgegen:
Positionen deutscher Verbände
Deutscher Bauernverband
Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert seit längerem eine Modernisierung des EU-Gentechnikrechts. Innovative Züchtungstechniken wie neue Genomtechniken seien wichtig, um resiliente Pflanzen zu entwickeln, die den Herausforderungen des Klimawandels begegnen können. Gleichzeitig betonen Vertretende, dass Patente auf Pflanzen nicht die Züchtungsfreiheit einschränken dürfen – ein Anliegen, das im parlamentarischen Diskurs eine Rolle spielt (allerdings äußert der DBV dieses Thema meist im Kontext breiterer EU-Agrarreformen, nicht nur zu NGT).
IG Saatgut
Die Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut) hat mehrfach offizielle Positionspapiere veröffentlicht, in denen sie vor den Folgen der EU-Deregulierung warnt. In ihrem Positionspapier „Gentechnikfreie Saatgutarbeit in Gefahr!“ erklärt sie, dass eine Deregulierung der NGT-Regeln die gentechnikfreie Saatgutarbeit in Deutschland und Europa ernsthaft gefährden würde, weil dann weder Risikoprüfung, Kennzeichnung noch Monitoring für viele Pflanzen vorgeschrieben wären. Ihr Resümee: „Ohne gentechnikfreies Saatgut [wird es] weder eine unabhängige bäuerliche Saatgutarbeit und Züchtung, noch die so dringend erforderliche Um- und Neustrukturierung der Landwirtschaft geben. Letztlich geht es um die Sicherung unserer Ernährungs- und Saatgutsouveränität.“
BUND
Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) betont in einer BUND-Pressemitteilung vom 13. Januar 2026: „Die vorgeschlagene Deregulierung ignoriert die große Mehrheit der Verbrauch*innen, die selber entscheiden wollen, was sie essen. Dafür braucht es die komplette Kennzeichnung aller gentechnisch veränderten Lebensmittel. Der Entwurf gefährdet die genetische und biologische Vielfalt und genau jene Ansätze von Züchtung und Landwirtschaft, die aus Sicht des BUND zur Lösung der Klima- und Biodiversitätskrisen dringend benötigt werden.“
Gemeinsame Verbände-Resolution
In einer gemeinsamen Resolution zur Grünen Woche 2026 forderten 45 Organisationen und Verbände die geplanten neuen EU-Gentechnik-Regeln abzulehnen. Ihr Appell: „Wir fordern alle verantwortlichen Politiker*innen in Deutschland und im Europaparlament auf, dem ausgehandelten Gesetzesvorschlag für eine künftige Gentechnik-Deregulierung nicht zuzustimmen.“
Folgen für die deutsche Landwirtschaft – besonders für kleinere Betriebe
Der Wegfall der Kennzeichnungspflicht für NGT-Produkte gefährdet die Transparenz am Markt. Besonders für Bio-Betriebe und die Direktvermarktung schwindet damit ein zentrales Verkaufsargument („Gentechnikfrei“), da der gesetzliche Nachweis fehlt und nur noch freiwillige Label bleiben.

Ausblick und politische Auseinandersetzungen
Der EU-Rechtsprozess läuft weiter: Die vorläufige Einigung muss noch offiziell im EU-Parlament und im Rat bestätigt werden. Es ist möglich, dass Änderungen im Detail vorgenommen werden, etwa zu Haftung, Koexistenzregeln oder nationalen Wahlfreiheiten. Gleichzeitig treiben zivilgesellschaftliche Initiativen und Verbände nationale und EU-weite Aktivitäten, Petitionen und Stellungnahmen voran, um Transparenz, Verbraucherrechte und gentechnikfreie Erzeugung zu sichern.
Quelle Positionspapier „Gentechnikfreie Saatgutarbeit in Gefahr!“: https://www.ig-saatgut.de/media/ig-positionspapier_27-10-2025.pdf
Stand der Recherchen: 20.02.26